Haid 28, 88299 Leutkirch 07561 915450 info@gerster-holzbau.de

*Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Gerster GmbH*

  • 1 *Geltungsbereich*

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Gerster GmbH und Kunden über die Lieferung von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen.

  • 2 *Vertragsabschluss*

Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots der Gerster GmbH durch den Kunden zustande. Angebote der Gerster GmbH sind frei von Verbindlichkeiten und können jederzeit geändert oder zurückgezogen werden. Auftragsbestätigungen der Gerster GmbH gelten als verbindlich, auch ohne Unterschrift des Kunden.

  • 3 *Leistungen und Lieferungen*

Die Gerster GmbH liefert Waren und erbringt Dienstleistungen gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen. Die Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt.

  • 4 *Preise und Zahlungsbedingungen*

Die Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich die Gerster GmbH das Recht vor, Verzugszinsen zu berechnen.

  • 5 *Lieferfristen und -bedingungen*

Lieferfristen sind Orientierungswerte und keine verbindlichen Termine. Die Gerster GmbH haftet nicht für Verzögerungen aufgrund von unvorhersehbaren Umständen wie Wetterbedingungen, Lieferengpässen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen.

  • 6 *Gewährleistung und Haftung*

Die Gerster GmbH gewährleistet, dass die Leistungen nach den Regeln der Technik ausgeführt werden. Die Haftung für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

  • 7 *Rücktritt und Kündigung*

Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Gerster GmbH dies schriftlich akzeptiert. Im Falle eines Rücktritts kann die Gerster GmbH eine angemessene Entschädigung verlangen.

  • 8 *Eigentumsvorbehalt*

8.1. Soweit der Auftragsnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
8.2. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objekts) in Höhe der Forderung des Auftragsnehmers an diesen ab. Ein Wiederverkäufer ist verpflichtet den Eigentumsvorbehalt der Firma Gerster GmbH seinem Geschäftspartner anzuzeigen.
8.3. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungs- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auftragnehmers entstanden sind, das Eigentum hieran an den Auftragnehmer.

  • 9 *Geschlecht und Sprache*

Soweit in diesen AGB Personenbezeichnungen nur in männlicher Form aufgeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter. Die AGB sind in deutscher Sprache verfasst.

  • 10 *Gerichtsstand*

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz der Gerster GmbH, soweit gesetzlich zulässig.

  • 11 *Änderungen der AGB*

Die Gerster GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die aktuelle Version der AGB ist auf der Website der Gerster GmbH einsehbar.

*Stand:* Juli 2025

Gerster GmbH
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Haid. 28

Adresse

 

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